Liebe Patient:innen,
die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit August 2024 für alle Personen ab einem Alter von 75 Jahren eine einmalige RSV-Impfung. Zudem wird Personen ab einem Alter von 60 Jahren, die an einer schweren Grunderkrankung leiden oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung empfohlen.
Gehören Sie zu dieser Personengruppe, dann haben Sie jetzt einen von ihrer Krankenversicherung getragenen Anspruch auf eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV, gemäß Beschluss zur Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie vom 27. September (siehe hier).
Wichtig: Aktuell wird die RSV-Impfung in Niedersachsen noch nicht wie bei anderen Impfungen über den Sprechstundenbedarf geregelt. Bei Interesse erhalten Sie ein Privatrezept über einen der 2 verfügbaren Impfstoffe und erhalten von Ihrer Krankenkasse die Kosten für Impfstoff und Impfleistung erstattet (siehe dazu hier).
Sollten Sie sich für eine solche Impfung entscheiden oder Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.
Ihr Praxisteam